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Umweltrecht

Beschreibung

Die vielfältigen Umweltschäden und -belastungen aus Industrie, Gewerbe und Verkehr sowie die daraus resultierende Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Umweltschutzes führten in den 70er Jahren zum Erlass zahlreicher umweltrechtlicher Gesetze und Verordnungen. Nach diesen Gesetzen sind Schäden zu beheben bzw. ihr Entstehen nach dem Vorsorgeprinzip von vorneherein zu vermeiden.

Der Vollzug der bestehenden Umweltvorschriften obliegt der Abteilung Umweltrecht, die derzeit aus sechs Mitarbeitern in fünf Sachgebieten besteht. Während bei der Gründung des Amts für Umweltschutz im Jahr 1986 die Sachgebiete Wasserrecht und Immissionsschutzrecht den Aufgabenschwerpunkt darstellten, gewann Ende der 80er Jahre das Abfallrecht immer mehr an Bedeutung. Jüngstes Sachgebiet ist das Bodenschutzrecht, das mit Inkrafttreten des Bodenschutzgesetzes Baden-Württemberg im Jahr 1991 neu hinzugekommen ist. Das wohl traditionellste Sach-gebiet ist aber das Naturschutzrecht, das gerade in jüngster Zeit durch neue Rechtsentwicklungen wieder größere Bedeutung gewonnen hat.

Im Rahmen des Vollzugs der Umweltgesetze werden in der Abteilung Umweltrecht unter anderem Genehmigungsverfahren durchgeführt und Anordnungen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erlassen, wobei die Rechtsberatung von Betrieben, Bürgern, Fachämtern usw. immer stärker in den Vordergrund rückt. Auch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen gehört zu den Aufgaben der Abteilung Umweltrecht. Daneben werden Umweltabgaben wie Ausgleichsabgabe, Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt erhoben.

Betreute Verfahren