4 Soziale Dienste
Beschreibung
Der Soziale Dienst berät in allen sozialen und erzieherischen Fragen. Im Bedarfsfalle erfolgt eine Vermittlung und enge Kooperation mit weiterführenden Beratungsdiensten und anderen zuständigen Stellen.
Zu den zentralen Aufgaben des Sozialen Dienstes gehören:
- Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung und Unterstützung bei Fragen der Erziehung
- Gewährung notwendiger Hilfen auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfen für junge Volljährige
- Beratung und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (der Soziale Dienst ist Kooperationspartner des Hauses des Jugendrechts)
- Beratung und Unterstützung bei drohender Obdachlosigkeit und in Fragen der materiellen Sicherung
Betreute Verfahren
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfeplan aufstellen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen