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Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Die Jugendhilfeplanung ist eine hoheitliche Aufgabe des Jugendamtes. Sie verfolgt das Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).

Die Jugendhilfeplanung erarbeitet entsprechend einen Überblick über das bestehende Angebot (Bestandsaufnahme), beschreibt Entwicklungen, stellt fest, wo weiterer Bedarf (Bedarfsfeststellung) besteht und wirkt darauf hin, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht werden. Die Planung erfolgt in enger Kooperation mit den Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.