Ausländerwesen
FAQ
Erdbeben in der Türkei und Syrien
Bitte wenden Sie sich an das Auswärtige Amt oder die zuständigen Konsulate → FAQs Auswärtiges Amt
Bei konkreten Fragen zu Verpflichtungserklärungen wenden Sie sich bitte an das Pforzheimer Bürgercentrum.
Aufenthaltsgestattung / Fiktionsbescheinigung / Duldung: Postversand
Wenn Ihre Aufenthaltsgestattung abläuft, senden wir Ihnen die Verlängerung automatisch mit der Post zu. Das Gleiche gilt für Fiktionsbescheinigungen oder Duldungen. Ist eine Vorsprache nötig, erhalten Sie einen Termin von uns.
Aufenthaltstitel, Reisewunsch
Sollten Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie mit Ihrem alten und neuen Pass, sowie dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel meist problemlos wieder nach Deutschland einreisen. Bitte informieren Sie sich jedoch vorab über die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes.
Aufenthaltstitel (gültig), Übertragung in neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung reservieren.
Arbeitsplatzwechsel
Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, übersenden Sie bitte die neue Stellenbeschreibung (siehe Homepage der Bundesagentur für Arbeit – „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“) sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bitte beachten Sie, dass Sie die Beschäftigung erst ausüben dürfen, wenn die Erlaubnis vorliegt.
Einbürgerung
Wenden Sie sich bei Fragen zur Einbürgerung bitte an staatswesen@pforzheim.de oder an 07231 39 2689.
Elektronischer Aufenthaltstitel, Abholung
Seit Ihrer letzten Vorsprache in der Ausländerbehörde - als Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel erfasst wurden - kann es bis zu 3 Monaten dauern, bis Sie einen Termin zur Abholung oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel postalisch erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bereits Ihren PIN-Brief erhalten haben.
Elektronischer Aufenthaltstitel, Ablauf
Wenn Sie eine Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels wünschen, dann reichen Sie bitte vor Ablauf (per Mail oder Post) den Antrag, eine Passkopie und ggf. vorhandene Unterlagen ein. Wir bemühen uns Ihnen dann zeitnah einen Termin anzubieten.
Elektronischer Aufenthaltstitels, Verlust
Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel bzw. Reiseausweis verloren haben, können Sie hierfür einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung reservieren.
Touristen-Aufenthalt
Wenn Sie ein Besuchs- oder Geschäftsvisum besitzen, dürfen Sie sich nur innerhalb dessen Gültigkeit in Deutschland aufhalten. Wenn Sie als Besuchender oder Geschäftsreisender kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage in den Schengen-Staaten aufhalten.
Wenn Sie einen Termin benötigen, dann finden Sie auf unserer Homepage die Information, wer in der Ausländerbehörde für was zuständig ist. Bei generellen Fragen wenden Sie sich an auslaenderwesen@pforzheim.de oder an 07231 39 2504.
Zuständigkeit
Betreute Verfahren
Kontaktpersonen
- Valeria Olah (A–Alda / Ama–Coz)
- 07231 393158
- Katharina Herrmann (Aldb–Alha / Cpa–Inc)
- 07231 393160
- Ines Hufnagel (Alhb–Aliu / Ind–Koy)
- 07231 392509
- Oliver Gaide (Aliv–Alna / Koz–Pol)
- 07231 392123
- Regina Weidner (Alnp–Alsa / Pom–Sua)
- 07231 393161
- Monika Bernhardt (Alsb–Alz / Sub–Z)
- 07231 393162