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Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Servicecenter

Die Zulassungsstelle ist weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

Die Vorsprache findet mit und ohne Termin statt. Ohne Termin kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bei hohem Kundenaufkommen behalten wir uns einen vorzeitigen Annahmeschluss vor, weshalb wir die Online-Terminvereinbarung dringend empfehlen. Bitte kommen Sie in Ihrem eigenen Interesse pünktlich, da Ihr Termin sonst verfällt. Zum Termin kann am Bearbeitungsschalter nur eine Person vorsprechen.

Hier gelangen Sie zur Terminbuchung.

Privatpersonen können einige Services ohne Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle erledigen:

  • Anzeigepflicht bei Fahrzeugverkauf

Sie haben Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft? Dann sind Sie verpflichtet, diesen Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde anzuzeigen. Hierzu senden Sie uns einfach den Kaufvertrag postalisch, per E-Mail oder per Fax zu. Wenn Sie wissen möchten ob Ihr Fahrzeug um- oder abgemeldet wurde können Sie sich ebenfalls auf diesem Weg erkundigen.

  • Adressänderung innerhalb Pforzheims

Sie sind innerhalb des Stadtkreises Pforzheims verzogen? Dann können Sie die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Vorsprache im Bürgercentrum oder den Ortsverwaltungen zusammen mit der Wohnsitzänderung beantragen. Achten Sie bei der Terminvereinbarung auf die Auswahl des Anliegens. Adressänderung können auch rein digital vorgenommen werden (siehe unten ikfz Stufe 3).

  • Digitale Zulassungsprozesse

Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen wurden können online außer Betrieb gesetzt oder umgeschrieben werden. Beachten Sie dafür im Bereich Onlineantrag und Formulare unsere ikfz-Vorgänge.

Betreute Verfahren

Onlineantrag und Formulare