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Informationen zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung

Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt 3 Untersuchungen zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vor, über die Sie entsprechende Atteste vorlegen müssen

Augenärztliches Gutachten

Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellen lassen. 

Ein ausgestelltes augenärztliches Gutachten ist 2 Jahre gültig.

Das augenärztliche Gutachten ist vorzulegen bei der Ersterteilung sowie der Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie bei der Ersterteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. 

Allgemeinärztliches Gutachten

Sie können das Gutachten von Ihrem Hausarzt oder einem Betriebs- und Arbeitsmediziner (s. unten aufgeführte Institutionen) erstellen lassen. 

Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist 1 Jahr gültig.

Das allgemeinärztliche Gutachten ist vorzulegen bei der Ersterteilung sowie der Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie bei der Ersterteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten

Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit. Das Gutachten ist durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung zu erstellen. 

Bei Antragstellung darf ein solches Gutachten nicht älter als 1 Jahr sein.

Ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten ist vorzulegen bei der Ersterteilung der Klassen D1, D1E, D, DE sowie bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE nur ab Vollendung des 50. Lebensjahres, bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.