Zum Inhalt springen
  • Bewölkt mit Aufhellungen: 51-84% 6 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Informationen zum Mietspiegel

Seit 2002 erstellt die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim sowie dem Mieterverein Pforzheim und Enzkreis einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Pforzheim. Der Pforzheimer Mietspiegel wird auf Basis von anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt und zielt darauf ab, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Diese dient als Vergleichsinstrument für den freien Wohnungsmarkt und schafft somit Markttransparenz und Rechtssicherheit – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Qualifizierte Mietspiegel müssen alle vier Jahre neu erstellt und der Marktentwicklung angepasst werden.  

Beginn der Bürgerbefragung zum Mietspiegel 2025

Am 11.11.2024 hat die Mietspiegelbefragung 2025 der Stadt Pforzheim begonnen. Insgesamt 5.000 Haushalte wurden hierfür per Zufallsstichprobe aus dem Melderegister ausgewählt. Die aus dieser Umfrage gewonnenen Daten bilden die Grundlage zur Erstellung des Mietspiegels. Von Seiten des Gesetzgebers besteht bei dieser Befragung eine Auskunftspflicht (Art. 2 §§ 1-4, MsRG bzw. Art. 238 §§ 1-4 BGBEG). Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Teilnehmenden für Ihr Verständnis.

Hinweise und häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sowie Hinweise zur Mietspiegelbefragung.

 

Was ist der Mietspiegel und wofür ist er gut?

Ein Mietspiegel ist eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Aufgabe des Mietspiegels ist es, für Mieter, Vermieter und deren Interessensverbände eine Übersicht über die Mietpreise im Stadtgebiet Pforzheim herzustellen. Mietspiegel werden vor Gericht anerkannt. Gemeinden über 50.000 Einwohner sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen (§ 558c Abs. 3 Satz 2 BGB). Die aktuelle Rechtslage unterscheidet zwischen einfachem Mietspiegel und qualifiziertem Mietspiegel. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermietenden und der Mietenden anerkannt worden ist.

Der Pforzheimer Mietspiegel zielt also darauf ab, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Diese dient als Vergleichsinstrument für den freien Wohnungsmarkt und schafft somit Markttransparenz und Rechtssicherheit – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Der Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Damit der Pforzheimer Mietspiegel nicht sein Prädikat "qualifiziert" verliert, muss er aktualisiert werden. Die erforderlichen Informationen zur Neuerstellung des Mietspiegels werden aus einer  Mietererhebung gewonnen. Je mehr Befragte sich an der Umfrage beteiligen, desto aussagekräftiger und sicherer sind die Ergebnisse.

 

Wie läuft die Befragung ab?

Per Zufallsstichprobe wurden 5.000 Haushalte aus dem Melderegister ausgewählt. Diese erhalten postalisch ein Einladungsschreiben mit Hinweisen zur Teilnahme an einer Onlinebefragung. Die Befragung kann sofort online über den beigefügten Link ausgefüllt werden. Alternativ steht auch ein Papierfragebogen zur Verfügung. Für die Teilnahme ist ein persönlicher Verifizierungscode, den die Teilnehmenden dem Anschreiben entnehmen können, notwendig.

Die Befragung zum Mietspiegel startet ab 11.11.2024 und endet am 13.12.2024. Die Ergebnisse des neuen Mietspiegels werden im April 2025 veröffentlicht.

 

Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Nach dem neuen Mietspiegelreformgesetz, das bundesweit am 01.07.2022 in Kraft getreten ist, besteht gemäß Artikel 2 eine Auskunftspflicht für alle Angeschriebenen. Diese Auskunftspflicht muss bei der Erhebung berücksichtigt werden, um belastbare und nicht systematisch statistisch verzerrte Ergebnisse zu erhalten und damit einen guten Mietspiegel zu ermöglichen. Bitte kommen Sie dieser Pflicht nach, da Sie ansonsten mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Die gesetzlichen Hintergründe finden Sie hier: Art. 238, §§ 1-4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in der durch Art. 2 des Mietspiegelgesetzes (MsRG) vom 10. August 2021 geänderten Fassung. MsRG, Seite 3.

Hinweise für Eigentümer: Wir haben mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, Eigentümer erst gar nicht anzuschreiben. Leider ist uns dies aus verschiedenen Gründen (Datenschutz, zeitlicher Verzug der Daten, etc.) nicht immer vollständig möglich. Sie müssen uns als Eigentümer lediglich versichern, dass Sie Eigentümer der angeschriebenen Wohnung sind. Dies ist notwendig, damit wir Sie von Mietern unterscheiden und damit aus dem Mahnverfahren entlassen können. Ansonsten ist es für uns nicht ersichtlich, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, und Sie bleiben im Mahnverfahren. Hilfreich wäre es aber, wenn Sie auch als Eigentümer die Fragen 1-8 sowie 19 und 20 beantworten würden. Denn auch die Angaben der Eigentümer helfen uns, den Anteil des mietspiegelrelevanten Wohnraums in Pforzheim zu ermitteln und weitere Strukturdaten zu gewinnen. Die Fragen 9 bis 18 können sie als Eigentümer ignorieren.

 

Wo finde ich Hilfe und wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Erstellung des Mietspiegels sowie für die Durchführung der dazugehörigen Bürgerbefragung, ist die Kommunale Statistikstelle. Sollten Sie Fragen oder Hinweise zum Mietspiegel haben, erreichen Sie die Koleginnen und Kollegen telefonisch unter der 07231 39-2018 oder per E-Mail unter statistik(at)pforzheim.de.

Den Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim e. V. erreichen Sie telefonisch unter der 07231 42647-22 oder per E-Mail info(at)hug-pf.de.
Den Mieterverein Pforzheim und Enzkreis e. V. erreichen Sie telefonisch unter der 07231 313511 oder per E-Mail info(at)mietervereinpforzheim.de.

 

(technische) Hinweise zur Bürgerbefragung
  1. Wenn Sie die URL www.pforzheim.de/mietspiegel in Ihren Browser eintippen, achten Sie bitte darauf, die gesamte Adresse kleinzuschreiben  
  2. Fehlermeldung beim Scannen des QR-Codes: In Abhängigkeit vom verwendeten Browser auf dem Mobilgerät (bspw. DuckDuckGo), kann es beim Scannen des QR-Codes bzw. bei der Weiterleitung zur Befragung zu einer Fehlermeldung kommen. Bitte kopieren Sie den Link dann in einen anderen Browser und versuchen Sie es erneut.

Kontaktdaten

Für Fragen und Anregungen zur Mietspiegelbefragung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Statistikstelle gerne per E-Mail unter statistik(at)pforzheim.de oder telefonisch unter der 07231 39-2018 zur Verfügung.

Unsere Kontaktzeiten sind:
Mo-Do  08:00 - 17:15 Uhr
Fr           08:00 - 14:00 Uhr

Papierfragebogen bestellen

Wenn Sie die Umfrage nicht online bearbeiten, sondern lieber auf Papier ausfüllen möchten, können Sie den Papierfragebogen gerne per E-Mail unter statistik(at)pforzheim.de bestellen. Nennen Sie uns hierfür bitte unbedingt ihren Vor- und Nachnamen, Straße, Hausnummer und Postleitzahl sowie Ihren Verifizierungscode aus dem Anschreiben. In Ausnahmen können Sie diesen auch telefonisch unter 07231 39-2018 bestellen.

Ausgabestellen

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Bestellung per E-Mail.

Den Papierfragebogen für die Mietspiegel-Umfrage können Sie auch in der Tourist-InformationSchloßberg 15-17, 75175 Pforzheim abholen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr. 

Pressemitteilung zum Mietspiegel

Hier finden sie die Pressemeldung zum aktuellen Mietspiegel

Pressemitteilung 08.11.2024 / Bürgerbefragung zum Mietspiegel 2025 startet