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Wehrerfassung

Zum 01. Juli 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen eingeführt.

Zuständige Verwaltungsstellen

Voraussetzungen

Die Meldebehörden übermitteln zukünftig jährlich an das Bundesamt für Wehrverwaltung Daten zu deutschen Staatsangehörigen, die im Folgejahr volljährig werden.

Verfahrensablauf

Die Betroffenen können dieser Datenübermittlung widersprechen.

Die Meldebehörde nimmt lediglich die Datenübermittlung auf der Grundlage des Melderechtsrahmengesetzes vor.

Vertiefende Informationen

Inhaltliche Fragen zum Wehrdienst erhalten Sie

unter www.bundeswehr.de

Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter

www.zivildienst.de

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim