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Niederschlagswasser

Aufgrund der zunehmenden Flächenversiegelung und den Problemen beim Schutz vor Überschwemmungen gewinnen in letzter Zeit die Regenwasserbewirtschaftung sowie die schadlose Niederschlagswasserbeseitigung immer mehr an Bedeutung. Die hierzu erlassenen gesetzlichen Vorschriften (Europäisches Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Satzungsrecht) zielen auf eine dezentrale Nutzung bzw. schadlose Beseitigung auf den Grundstücken ab.

Zuständig für den Vollzug des Wasserrechts (Versickerung, Einleitung Regenwasser in ein Gewässer) für den Stadtkreis Pforzheim ist das Amt für Umweltschutz als untere Wasserbehörde. Hier finden Sie als Ansprechpartner für

  • Niederschlagswasserbezogene Stellungnahmen zu Baugesuchen und Bauleitplänen
  • die Beratung zu allen Fragen des Wasserrechts wie z. B. zur Niederschlagswasserbeseitigung bei Neubauvorhaben
  • die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Anlagen zur Nieder-schlagswasserbeseitigung

Zuständige Verwaltungsstellen

Zuständige Stelle

Kontakt: Matthias Hinsch: Telefon +49 (0) 7231 39-2932

Vertiefende Informationen

Siehe auch: Getrennte Abwassergebühr

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim