Niederschlagswasser
Aufgrund der zunehmenden Flächenversiegelung und den Problemen beim Schutz vor Überschwemmungen gewinnen in letzter Zeit die Regenwasserbewirtschaftung sowie die schadlose Niederschlagswasserbeseitigung immer mehr an Bedeutung. Die hierzu erlassenen gesetzlichen Vorschriften (Europäisches Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Satzungsrecht) zielen auf eine dezentrale Nutzung bzw. schadlose Beseitigung auf den Grundstücken ab.
Zuständig für den Vollzug des Abwasserrechts für den Stadtkreis Pforzheim ist das Amt für Umweltschutz als untere Wasserbehörde. Hier finden Sie als Ansprechpartner für
- Niederschlagswasserbezogene Stellungnahmen zu Baugesuchen und Bauleitplänen
- die Beratung zu allen Fragen des Abwasserrechtes wie z. B. zur Nieder-schlagswasserbeseitigung bei Neubauvorhaben
- die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Anlagen zur Nieder-schlagswasserbeseitigung
Zuständige Stelle
Kontakt: Matthias Hinsch: Telefon +49 (0) 7231 39-2932
Vertiefende Informationen
Siehe auch: Getrennte Abwassergebühr
Informationen zur Berücksichtigung der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung in der Bauleitplanung (pdf, 382 KB)
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim