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Abwasserrecht

Eine möglichst schadlose Abwasserbeseitigung ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Gewässerschutzes. Das Wassergesetz Baden-Württemberg versteht unter Abwasser das Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist sowie das Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Grundstücken abfließt.

Kurz zusammengefasst: Wasser wird zu Abwasser, wenn es in seinen Eigenschaften verändert worden ist. Traditionell unterscheidet man Abwasser aus dem kommunalen/häuslichen sowie aus dem industriellen/gewerblichen Bereich. Wegen der zunehmenden Flächenversiegelung und den Problemen beim Schutz vor Hochwasser gewinnen in letzter Zeit die Regenwasserbewirtschaftung sowie die Niederschlagswasserbeseitigung immer mehr an Bedeutung. Info-Blatt Niederschlagswasserbeseitigung

Früher wurde das anfallende Abwasser in den nächsten Vorfluter (Bäche, Flüsse, Seen usw.) eingeleitet oder in den Untergrund versickert und auf die Selbstreinigungskraft des Wasser bzw. Bodens vertraut. Mit der zunehmenden Bevölkerungsdichte und vor allem der rasant ansteigenden Industrialisierung wuchs auch das Problem der Abwasserbeseitigung.

Heute muss das Abwasser aufgrund der Vorgaben des Abwasserrechtes in der Regel vor dessen Einleitung in einen Vorfluter (Direkteinleiter) oder in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleiter) bestimmten Anforderungen entsprechen.

Alle hierzu erlassenen gesetzlichen Vorschriften (Europäisches Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Satzungsrecht) werden unter dem Stichwort Abwasserrecht zusammengefasst.

Zuständig für den Vollzug des Abwasserrechtes für den Stadtkreis Pforzheim ist das Amt für Umweltschutz. So z. B.

  • für die Beratung zu allen Fragen des Abwasserrechtes wie z. B. zur Niederschlagswasserbeseitigung bei Neubauvorhaben
  • Genehmigungsverfahren für Abwasserbehandlungsanlagen
  • die Überwachung der abwasserproduzierenden Betriebe
  • die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Regenwasserbehandlungsanlagen, Kleinkläranlagen, Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung
  • Abwasserabgabe

Zuständige Verwaltungsstellen

Zuständige Stelle

Kontakt: Amt für Umweltschutz: Telefon: 07231 39 2000

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 23.11.2017