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Verpachtung und Vermietung von unbebauten Grundstücken

Das Amt für Vermessungs- und Liegenschaftsamt ist für die Verpachtung und Vermietung von unbebauten Grundstücken (z.B. Kleingärten, landwirtschaftliche Grundstücke, usw.) im Stadtbereich zuständig.

Voraussetzungen

- keine -

Verfahrensablauf

- keine -

Fristen

- keine -

Erforderliche Unterlagen

- keine -

Kosten

- individuell -

Vertiefende Informationen

Für die Verpachtung und Vermietung in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Huchenfeld, Hohenwart und Würm sind die Ortsverwaltungen eigenverantwortlich.

Hinweise

- keine -

Rechtsbehelf

- keine -

Rechtsgrundlage

- keine -

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 10.1.2023