Verpachtung und Vermietung von unbebauten Grundstücken
Das Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung ist für die Verpachtung und Vermietung von unbebauten Grundstücken (z.B. Kleingärten, landwirtschaftliche Grundstücke, usw.) im Stadtbereich zuständig.
Vertiefende Informationen
Für die Verpachtung und Vermietung in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Huchenfeld, Hohenwart und Würm sind die Ortsverwaltungen eigenverantwortlich.
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 2.10.2017