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Gebäudenummerierung

Eigentümer von bebauten Grundstücken haben dafür zu sorgen, dass die von der Stadt festgesetzte Hausnummer an der Straßenfront des Gebäudes gut sichtbar angebracht wird. Dies liegt nicht zuletzt auch im eigenen Interesse, da die Gebäude so im Notfall schneller von den Rettungsdiensten oder der Feuerwehr aufgefunden werden können.

Geplante Gebäude erhalten im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahrens automatisch eine neue Hausnummer zugeteilt. Gebäudeumnummerierungen können z.B. bei Straßenumbenennungen erforderlich werden. Bei Bedarf können auch die Eigentümer eine Umnummerierung beantragen, z.B. wenn sich der Zugang zum Gebäude ändert.

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 2.10.2017