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Lageplan zum Baugesuch

Der Lageplan wird nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung ausgearbeitet und gliedert sich in einen zeichnerischen und schriftlichen Teil.

Voraussetzungen

Der Lageplan ist Bestandteil der Bauvorlagen, die der Bauherr bei der Baurechtsbehörde zur Durchführung eines Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens einzureichen hat.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Abteilung Liegenschaftskataster beim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung.

Verfahrensablauf

Der Lageplan wird nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung ausgearbeitet und gliedert sich in einen zeichnerischen und schriftlichen Teil. Der zeichnerische Teil wird auf der Grundlage eines aktuellen Auszuges aus dem Liegenschaftskataster gefertigt. Er stellt vor allem das geplante Bauvorhaben mit seinen erforderlichen Abstandsflächen in Bezug auf die Flurstücksgrenzen und die vorhandene Bebauung dar. Der schriftliche Teil beschreibt im Wesentlichen den vorhandenen Bestand und das geplante Bauvorhaben und enthält die erforderlichen Berechnungen.

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 29.9.2017