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Haushaltsplan und Haushaltsrechnung (Aufstellung)

Die Stadtkämmerei erstellt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung bzw. einen Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Anlagen (z. B. Vorbericht, Stellenplan, Finanzplan u.a.). Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 79 ff. GemO sowie §§ 1 ff. GemHVO.

Der Haushaltsplan ist für die Stadt eines der wichtigsten Planungsinstrumente. Er enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Der städtische Haushalt ist aufgeteilt in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt. Vereinfacht gesagt gehören in den Verwaltungshaushalt alle laufenden Einnahmen und Ausgaben, während der Vermögenshaushalt alle Investitionen und deren Finanzierung enthält. Beide (Teil-)Haushalte müssen ausgeglichen sein, das heißt, die Einnahmen sind jeweils genauso hoch wie die Ausgaben.

Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft ist in der Jahresrechnung (auch Haushaltsrechnung genannt) nachzuweisen und ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Hierzu finden sich die entsprechenden Vorschriften im § 95 GemO sowie in den §§ 39 ff. GemHVO.

Zuständige Verwaltungsstellen

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 28.9.2017