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Begrüßungsgeld für Studierende

Studierende der Hochschule Pforzheim erhalten bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Pforzheim einmalig 80,00 € Begrüßungsgeld. Das Begrüßungsgeld ist gültig für Personen, die seit dem 01. September 2011 ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim an- oder ummelden und die an der Hochschule Pforzheim immatrikuliert sind.

Das Begrüßungsgeld muss beantragt werden und wird anschließend auf das angegebene Konto in Deutschland überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Den Antrag erhalten Sie beim Bürgercentrum und den Ortsverwaltungen.

Mehr Informationen unter www.wsp-hochschulservice.de

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz im Stadtkreis Pforzheim

Zuständige Stelle

Bürgercentrum und alle Ortsverwaltungen

Verfahrensablauf

Die Anmeldung des Wohnsitzes muss persönlich beim Bürgercentrum oder den Ortsverwaltungen erfolgen. Hierzu sind weitere Unterlagen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis
  • Name und Anschrift des Vermieters

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 28.9.2017