Begrüßungsgeld für Studierende
Studierende der Hochschule Pforzheim erhalten bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Pforzheim einmalig 80,00 € Begrüßungsgeld. Das Begrüßungsgeld ist gültig für Personen, die seit dem 01. September 2011 ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim an- oder ummelden und die an der Hochschule Pforzheim immatrikuliert sind.
Das Begrüßungsgeld muss beantragt werden und wird anschließend auf das angegebene Konto in Deutschland überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Den Antrag erhalten Sie beim Bürgercentrum und den Ortsverwaltungen.
Mehr Informationen unter www.wsp-hochschulservice.de
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Stadtkreis Pforzheim
Zuständige Stelle
Bürgercentrum und alle Ortsverwaltungen
Verfahrensablauf
Die Anmeldung des Wohnsitzes muss persönlich beim Bürgercentrum oder den Ortsverwaltungen erfolgen. Hierzu sind weitere Unterlagen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis
- Name und Anschrift des Vermieters
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 28.9.2017