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Arbeitsschutz

Angesichts sich immer rascher wandelnder Arbeitsverfahren sind gesunde und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen maßgebliche Faktoren für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Effizienter Arbeitsschutz ist der Schlüssel zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Folgen und Ansporn zu Leistung und beruflichem Erfolg.

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Er muss deshalb alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit treffen. Dazu gehört eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sowie die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen und die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel.

Zuständig für den Vollzug des Arbeitsschutzes für den Stadtkreis Pforzheim ist das Amt für Umweltschutz als untere Arbeitsschutzbehörde. Das Sachgebiet Gewerbeaufsicht nimmt hierbei folgende Aufgaben wahr:

  • Unterstützung und Beratung der Betriebe bei Aufbau und Pflege der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
  • Überwachung der Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Stellungnahmen in baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
  • Unterstützung der Staatsanwaltschaft durch gutachterliche Stellungnahmen bei schweren und tödlichen Unfällen.

Erläuterungen zur Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft:

In Deutschland ist der Arbeitsschutz auf Grundlage eines dualen Systems aufgebaut. Es liegen sowohl gesetzliche Vorschriften vor, welche die staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwachen (z.B. Gewerbeaufsicht), sowie Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften), die durch diese überwacht werden. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten nach § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bei einem Unfallversicherungsträger gegen Arbeitsunfälle versichern. Die Berufsgenossenschaften verfügen über ein umfassendes Regelwerk an Vorschriften speziell für einzelne Branchen, die der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsverfahren dienen sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen (Prävention). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim