Zum Inhalt springen

Fundanzeige

Sie können ganz einfach das Formular Fundanzeige am Bildschirm ausfüllen und online direkt senden. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall unter Ziff. 2 der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch im Fundbüro im Bürgercentrum oder bei den Ortsverwaltungen abgeben.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Verwaltungsstellen

Voraussetzungen

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Auskünfte über Fundsachen sind im Bürgercentrum erhältlich.

Mo-Fr: 8 - 12 Uhr, Telefon +49 (0)7231 39-1110

Fristen

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Bürgercentrum oder bei den Ortsverwaltungen verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Kosten

Die Gebühr für die Aufbewahrung der Fundsachen beträgt bei Gegenständen mit einem Wert bis zu 500 Euro 2 % des Wertes, mindestens jedoch 1,50 Euro; bei Gegenständen mit einem Wert von mehr als 500 Euro 2 % von 500 Euro und 1 % des Mehrwertes.

Vertiefende Informationen

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro 3 % des Wertes.

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 28.9.2017