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Flussrenaturierung

Die Sanierung der Flüsse im Innenstadtbereich begann mit der Renaturierung der Nagold zwischen Wachtelsteg und Werderbrücke im Jahr 2001. Dabei wurde das stark ausgebaute Flussbett aufgebrochen, die Ufer wurden abgeflacht und die Flusssohle naturnah umgebaut. Auf Höhe des Wachtelstegs sorgt nunmehr ein neu angelegter Fischaufstieg für Durchgängigkeit, um Fischen und Kleinlebewesen die barrierefreie Wanderung entlang des Flusses zu gewährleisten. Ein ufernaher Fußweg ermöglicht den direkten Zugang zum Wasser und lädt zum Flanieren ein.

Die Sanierung des Nagoldabschnitts zwischen Werderbrücke und Bleichwehr erfolgte im anschließenden Jahr. Neben der eigentlichen Uferrenaturierung sticht hier besonders das im Bereich des Bleichwehres angelegte Umgehungsgerinne ins Auge, das die Barrierewirkung des Bleichwehres deutlich abmildert. Die dadurch neu gebildete und für Fußgänger und Hunde nicht zugängliche Insel ist in der Zwischenzeit eine wichtiger Zufluchtsort und Brutstätte für Wasservögel. Ein Fußweg entlang des Ufers schließt an das Wegenetz des Stadtgartens an und verbindet somit die Flusslandschaft der Nagold mit dieser bedeutsamen innerstädtischen Parkanlage.

Die Sanierung der Enz zwischen Auer Brücke und Altstädter Brücke erfolgte schließlich im Jahr 2003. Auch hier wurden die verschiedenen Flusspanzerungen und Sohlbefestigungen entfernt und die Ufer an hochwassersensiblen Stellen durch Weidenspreitlagen bzw. Gehölzfaschinen gefestigt. Durch diese Maßnahme ist nunmehr eine durchgehende naturnahe Flusslandschaft zwischen Kupferhammer und Landesgartenschaugelände erreicht. Der neu angelegte Uferweg am Nordufer der Enz verbindet die Innenstadt mit dem Enzauenpark.

In den Jahren 2004 bis 2006 wurde schließlich die Enz zwischen Brötzinger Brücke und Goethebrücke saniert. Auch hier stand die Aufwertung des Flussbildes, die Verbesserung des Biotopverbunds und die Erholungsvorsorge im Vordergrund.

Planung und Umsetzung der Flussrenaturierungen liegen federführend beim Amt für Umweltschutz. Die Maßnahmen werden als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Umwelt an anderer Stelle eingestellt und refinanziert.

Zuständige Verwaltungsstellen

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim