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Bebauungspläne - Erstellung

Der Bebauungsplan ist eine Ortssatzung, also ein Gesetz, das für jeden Bürger der Stadt verbindlich ist. Er setzt in seinem Geltungsbereich, einem Teilgebiet der Gemeinde, parzellenscharf die städtebaulichen Ziele fest, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden. Die Geltungsdauer ist bis zu einer möglichen Änderung zeitlich nicht beschränkt.

Zuständige Verwaltungsstellen

Voraussetzungen

Das Planungsamt arbeitet für einen Bereich dann einen Bebauungsplan aus, wenn der Gemeinderat dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich hält und die Aufstellung beschließt.

Verfahrensablauf

Wie auch im Flächennutzungsplan werden sämtliche für die Planung relevanten Belange gegeneinander abgewogen. Diese werden auch durch die zweimalige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange ermittelt. Zur Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange wird parallel ein Grünordnungsplan auf Grundlage des Naturschutzgesetzes BadenWürttemberg erstellt, dessen Inhalte in den Bebauungsplan einfließen, soweit sie erforderlich und geeignet sind.

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, 14.4.2021