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Schon in Urlaubsstimmung? Dank der EU sind Passagiere auf Reisen abgesichert.

Passagiere haben dank einheitlicher EU-Regeln Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Flugausfällen, Zugverspätungen und Co.

Seit 2005 sind in der EU Fluggastrechte festgelegt. Diese sind für alle Flugreisende gültig, die auf einem europäischen Flughafen starten oder auf einem Flughafen innerhalb der EU landen. Wird der Flug gestrichen, können Reisende eine Entschädigung oder die Erstattung des Flugpreises verlangen. Und falls der Koffer verloren geht oder beschädigt wird, muss die Airline ebenfalls den Schaden ersetzen. 

Seit 2007 werden auch Bahnfahrer besser geschützt. Der Fahrgast erhält 25 Prozent des Ticketpreises zurück, wenn der Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung bekommt er die Hälfte des Ticketpreises erstattet. 

Suchen Sie noch das perfekte Urlaubsziel für die nächsten Ferien? Wie wäre es mit einer Reise in unsere beiden Partnerstädte Vicenza (Italien) oder Gernika(Spanien)? Dort ist es zu dieser Jahreszeit angenehm warm.

In der Rubrik 60 Gründe für Europa nennen wir jede Woche ein Beispiel, warum Europa gut für uns ist. Aufbauend auf einer Kampagne der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.