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1067 – Die Ersterwähnung Pforzheims

Vor 950 Jahren stellte König Heinrich IV. in Pforzheim eine Urkunde aus.

Ersterwähnungsurkunde von Pforzheim aus dem Jahr 1067. Staatsarchiv Schaffhausen, Urkunden 1/8; Foto: Staatsarchiv Schaffhausen, online veröffentlicht unter http://stash.sh.ch.

„Actum Phorzheim“ – „Geschehen zu Pforzheim“ heißt es am Ende eines Diploms König Heinrichs IV. aus dem Jahr 1067. Es ist die erste namentlich Erwähnung der mittelalterlichen Siedlung, aus der sich die heutige Stadt Pforzheim entwickelte. Siedlungshistorisch reichen ihre Anfänge aber wohl in die Antike, die Zeit der römischen Siedlung „Port(us)“ zurück, worauf archäologische Befunde hindeuten.

Die lateinische Pergamenturkunde von 1067 ist im Original im Schweizer Staatsarchiv Schaffhausen überliefert. Sie weist das bei salischen Königs- und Kaiserurkunden häufig anzutreffende Hochformat mit einer Größe von 37 x 48,5 cm auf. Die erste Zeile sowie Signum- und Rekognitionszeile im unteren Textteil sind in Gitterschrift, der sogenannten „littera elongata“, ausgeführt. Der übrige Text ist in karolingischer Minuskel gehalten. In der Signumzeile findet sich auch das Herrschermonogramm, das alle Buchstaben des Namens Heinrichs IV. enthält. Auch der Vollziehungsstrich, also die Unterschrift des Königs, wird als Teil des Monogramms ausgeführt. Im vorliegenden Fall ist der Vollziehungsstrich allerdings nicht erkennbar. Das aufgedrückte Thronsiegel Heinrichs IV. befindet sich auf der rechten Seite in halber Höhe. Es weist Fehlstellen am linken und unteren Rand auf. Auffällig ist, dass die Datierung lediglich das Jahr 1067 nennt. Monats- oder Tagesangabe fehlen, wobei die Datierungszeile der Urkunde ein Spatium für die Eintragungen aufweist. Die Parallelüberlieferung erlaubt allerdings eine Eingrenzung auf den Monat Juni.

Der Inhalt der Urkunde besitzt außer dem Ausstellungsort keinen Bezug zu Pforzheim. Der verbriefte Rechtsakt handelt von der Verleihung des Forstbanns mit dem Jagdrecht auf Hirsche und Wildschweine durch König Heinrich IV. an den Grafen Eberhard von Nellenburg. Als Fürsprecher des Empfängers agierten Königin Bertha, Bischof Eppo von Naumburg und weitere königliche Getreue. Der Forstbann war beschränkt auf die Besitzungen Graf Eberhards, die im Klett- und im Hegau in den Grafschaften der Grafen Gerung und Ludwig lagen und von angeführten Grenzen definiert wurden. Auf Zuwiderhandlung stand eine Geldbuße in Höhe von 60 Solidi, die Graf Eberhard zu entrichten waren.

Die Gründe für den Aufenthalt König Heinrichs IV. 1067 in Pforzheim sind vielschichtig. Der Ort war frühsalischer Besitz, vermutlich aus der Zeit um die Jahrtausendwende. Dieser ging zwar in Teilen an lokale Adelsgeschlechter und über diese an das Kloster Hirsau über. Zur Zeit der Ersterwähnung war aber der halbe Ort mit dem Markt königlich. Im Bereich des heutigen Schlossbergs befand sich wohl ein Königshof mit einer Turmhügelburg, Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäuden. Dieser bot die erforderliche Infrastruktur, um dem König mit seinem Gefolge den Aufenthalt auf der Durchreise zu ermöglichen. Die verkehrsgünstige Lage an der Verbindung von Rheinebene und unterem Neckar machte Pforzheim als königliches Etappenziel attraktiv. In Pforzheim traf Heinrich IV. seine Mutter, die Kaiserin Agnes, nach ihrer Rückkehr aus Rom. In dem schwelenden Konflikt zwischen ihrem Sohn und Papst Gregor VII., dem Investiturstreit, trat sie als Vermittlerin auf.

Die Urkunde von 1067 stellt den Auftakt der schriftlichen Überlieferung zur Geschichte Pforzheims dar. Zusammen mit den folgenden Erwähnungen 1074 und 1077 stehen die frühen Belege im weiteren Kontext des Investiturstreits, des weiterreichenden Konflikts zwischen Königtum und Papsttum im 11. Jahrhundert. Was darauf folgt, ist eine facettenreiche Entwicklung Pforzheims, die – trotz weitreichender Kriegsverluste - vor allem in den Beständen des Stadtarchivs als dem Gedächtnis der Stadt und seiner Verwaltung ihren Niederschlag findet und dort auch künftig ihre Spuren hinterlassen wird.