Wasserschutzgebiete

 Wasserschutzgebiete werden ausgewiesen um

  • Gewässer (Grundwasser) im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen,
  • das Grundwasser anzureichern, oder
  • das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten.

In Wasserschutzgebieten können zum Schutz des Grundwassers (Grundwasservorkommen und -qualität) bestimmte Handlungen verboten und/oder eingeschränkt werden damit dem gesetzlichen Auftrag, den Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, nachgekommen werden kann. Dazu werden in den Wasserschutzgebieten verschiedene Schutzzonen mit unterschiedlichen Auflagen und Beschränkungen definiert:

  • Fassungsbereich: Zone I
  • Engere Schutzzonen: Zonen IIA und IIB
  • Weitere Schutzzonen: Zonen IIIA und IIIB

Wasserschutzgebiete werden in Baden-Württemberg im Regelfall von den unteren Wasserbehörden (Stadtverwaltung oder Landratsamt) ausgewiesen und per Rechtsverordnung festgesetzt. Bei kreisübergreifenden Schutzgebieten ist in der Regel die höhere Wasserbehörde (Regierungspräsidium) zuständig.

Karte der Wasserschutzgebiete in Pforzheim

Beschreibung der Wasserschutzgebiete in Pforzheim



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