Überschwemmungsgebiete

Als Überschwemmungsgebiete gelten die Flächen zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet dient

  • dem Erhalt oder der Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen
  • der Verhinderung erosionsfördender Eingriffe
  • dem Erhalt bzw. der Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen
  • der Regelung des Hochwasserabflusses

In Überschwemmungsgebieten können hierzu Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig oder für genehmigungspflichtig erklärt werden.

Bis zum Ende 2003 wurden in Baden-Württemberg alle Überschwemmungsgebiete von den unteren Wasserbehörden per Rechtsverordnung festgesetzt. Seit 2004 gelten als Überschwemmungsgebiete im Außenbereich - ohne dass es einer Festsetzung durch Verordnung bedarf -

  • Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern
  • Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden
  • Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden

 

Überschwemmungsgebiete in Pforzheim



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