Flächenhafte Naturdenkmale (FND)

Für die Natur besonders bedeutsame Flächen, nicht größer als 5 ha, sowie besonders wertvolle Einzelbildungen in der Natur (Naturgebilde) können per Rechtsverordnung als Naturdenkmal geschützt werden.

 

 

In Pforzheim

Bild: Arlinger Wiesen ©Matthias Hilligardt

Arlinger Wiesen
©Matthias Hilligardt

 

Flächenhaftes Naturdenkmal "Hühnerbach/Arlinger Wiesen"

Das 3,9 ha große Naturdenkmal befindet sich im Osten der Stadt im Anschluss an die Bebauung des Stadtgebiets Arlinger. Die reichhaltige Biotopausstattung beeinhaltet magere Glatthaferwiesen, Nasswiesen, Hochstaudenflure, sowie quellige und sumpfige Bereiche mit Gebüschgruppen. Hervorzuheben ist das Vorkommen seltener Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Schmetterlings- und Vogelarten. Die Rechtsverordnung wurde 1997 erlassen.



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