Klima schonend Bauen und Sanieren
Neubau
Wer heute baut, ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Dämmstandards einzuhalten und ab 2009 die Beheizung zu bestimmten Anteilen aus erneuerbaren Energien zu bestreiten (Energieeinsparverordnung bzw. Erneuerbare Energien Wärmegesetz). Angesichts der Klimaproblematik und der sich abzeichnenden Knappheit fossiler Brennstoffe sind Bauwillige gut beraten, ihren Neubau - über die gesetzlichen Vorschriften hinaus - von vorneherein so zu planen, dass der Heizungsbedarf nur noch minimal ist und sich dieser mit erneuerbaren Energien bzw. mit der Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage decken lässt. Beispiele dafür wären das Passivhaus-Konzept und das Konzept für ein Plusenergiehaus®, das mittels solarer Energiegewinne mehr Energie erwirtschaftet als es selbst verbraucht.
Publikation des Umweltministerium Baden-Württemberg im März 2009:
Merkblatt zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes für Neubauvorhaben
Altbau
Die Sanierung des Altbaubestands würde ganz erhebliche Einsparungen an fossilen Energieträgern bringen. Allerdings ist die Erreichung eines energetisch befriedigenden Niveaus bei einem Altbau nicht ganz so einfach wie bei einem Neubau. Da jedes Haus anders ist – andere Stärken und Schwächen aufweist – ist eine individuell zugeschnittene Lösung erforderlich. Deshalb liegt es nahe, vor der geplanten Sanierung eine gründliche Beratung einzuholen. Vom Bund finanziell gefördert wird die Vor-Ort-Energieberatung, bei der eine detailreiche Erhebung im Objekt durchgeführt und in deren Anschluss ein ausführlicher Bericht erstellt wird. Von der Handwerkerschaft in Baden-Württemberg wird als Energieberatung der ebenfalls finanziell geförderte EnergieSparCheck angeboten. In Pforzheim bietet das Energie- und Bauberatungszentrum (EBZ) eine Erstberatung an. Für die Sanierung selbst stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung, die ständig neu angepasst werden. Eine immer wieder aktualisierte Übersicht über "Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude" hält das Informationszentrum Energie des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg bereit (unter Informaterial / Downloads).
Bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude sind entsprechende Bestimmungen der Denkmalschutzbehörde zu beachten. Auskunft erteilt gerne die Untere Denkmalschutzbehörde in Porzheim.
Energieausweis
Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Hauseigentümer bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ihrer Immobilie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Mit diesem Ausweis - auch Energiepass genannt - wird der Energiebedarf eines Gebäudes in ähnlicher Form wie der der Haushaltsgeräte klassifiziert. Die künftigen Nutzer können damit besser abschätzen, wie hoch der Energieverbrauch und damit die Kosten sein werden. Ausgestellt werden die Ausweise von entsprechend ausgebildeten Energieberatern. Ein Faltblatt zum Energieausweis gibt es beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ausführliche Informationen bieten auch die Deutschen Energieagentur (dena) oder das Energie- und Bauberatungszentrum in Pforzheim (EBZ) an.




