Die bisherige Gebührensituation
Die Abwassergebühr wurde bisher nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Nach der vereinfachten Annahme
Frischwassermenge = Abwassermenge
mussten die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers über die einheitlichen Abwassergebühren mitfinanziert werden.
Derjenige, der viel Frischwasser bezog, bezahlte automatisch auch einen großen Beitrag für die Entsorgung von Niederschlagswasser (NW), unabhängig davon, wie viel NW von seinem Grundstück tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet wurde Das gleiche gilt umgekehrt für die, die wenig Frischwasser beziehen.
Die Höhe der Gebühren entspricht nicht der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.
Es werden keine neuen Abwassergebühren eingeführt, die seit langem bestehenden Gebühren werden nur gerechter verteilt!
Die zukünftige Gebührensituation
Künftig werden die Abwassergebühren verursachergemäß verteilt.
Die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitung werden weiterhin wie bisher nach dem Frischwassermaßstab berechnet, die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung werden nach dem Maßstab der überbauten und versiegelten Flächen berechnet (Versiegelungsmaßstab).
Die Höhe der Gebühren entspricht der in Anspruch genommenen Leistung.