Befstigte und überbaute Flächen

Berechnung der befestigten und überbauten Flächen:

Je nach Art der Oberflächenbefestigung kann ein Teil des Niederschlagswassers in den Boden versickern oder wird für eine Zeit gespeichert. Entsprechend gelangt dann weniger Wasser in die städtische Kanalisation. Diesem Umstand wird durch einen Abflussbeiwert Rechnung getragen, mit dem die überbauten und versiegelten Oberflächen malgenommen werden. 

 

Flächenkategorien und Abflussbeiwerte

Geneigte Dächer (Neigungswinkel größer 2 Grad) 1,0
Flachdächer (Neigungswinkel bis 2 Grad) 0,9
Begrünte Dächer 0,4
   
Asphalt, Beton 1,0
Platten, Pflaster 0,8
Sickerpflaster, Rasengittersteine, Kies, Schotterrasen o. Ä. 0,4

Befestigungen werden dann als Sickerpflaster anerkannt, wenn mindestens eine Versickerungsrate erreicht wird, welche einem unbefestigten Flächenanteil von 25% entspricht. Bei Sickerpflaster, bei welchem ausschließlich über die Fugen versickert wird, muss es sich zusätzlich um baulich sichergestellte Zwangsfugen mit einer Mindestbreite von 0,65 cm handeln, welche nachweislich mit einem kornabgestuften, mineralischen Füllmaterial ohne Feinanteile verfüllt sind. Auch der Untergrund muss ausreichend sickerfähig ausgestaltet sein. Der Nachweis der Sickerfähigkeit kann nach Ablauf von zwei Jahren erneut verlangt werden.

Nicht berücksichtigt werden Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser dauerhaft in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder versickert wird.

 



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