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Anschluss- und Benutzungszwang zur Abfallentsorgung
Höhe der Gebühren ab 1.01.2012
Auf Grundlage der Satzung der Stadt Pforzheim über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2011 sind alle Nutzer von Wohnungen, Wohnungsteilen, Werkstätten, Gaststätten und Hotelbetrieben, Läden, Geschäften, Büros, Geschäftsstellen, Filialen, Fabrik- und Lagerräumen sowie Gebäuden und Gebäudeteilen verpflichtet, sich an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, d.h. sie benötigen für die Restabfallentsorgung ein Abfallgefäß mit einer gültigen Leerungsmarke.
Die Grundgebühr pro Anschlussnehmer beträgt 79,00 €
Müllbehältersystem 35-Liter bis 240 Liter: Leistungsbetrag pro Abfallgefäß 14-tägliche Leerung (grüne Müllmarke) für jedes 35 l Gefäß 65,00 € für jedes 60 l Gefäß 89,00 € für jedes 120 l Gefäß 143,00 € für jedes 240 l Gefäß 260,00 €
wöchentliche Leerung (rote Müllmarke) für jedes 35 l Gefäß 124,00 € für jedes 60 l Gefäß 171,00 € für jedes 120 l Gefäß 268,00 € für jedes 240 l Gefäß 496,00 €
Behälterausstattung mit Schwerkraftschloss 20,00 € pro Stück als einmalige Gebühr
Müllgroßbehälter-System: Leistungsbetrag pro Abfallgefäß für jedes 1,1 m³ Gefäß mit 1 x wöchentlicher Leerung 1.771,00 € für jedes 1,1 m³ Gefäß mit 2 x wöchentlicher Leerung 3.648,00 €
Bioabfallbehälter:
60 l Gefäß mit 1x wöchentlicher Leerung 35,00 € 120 l Gefäß mit 1x wöchentlicher Leerung 70,00 € 240 l Gefäß mit 1x wöchentlicher Leerung 138,00 €
Hinweis: Ein Mindestvolumen von 15 l pro Woche und Nutzer darf nicht unterschritten werden!
Sofern bei einem Anwesen mit Einzelbehältern (keine Müllgemeinschaft) keine Leerungsmarke für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung abgeholt bzw. zugesandt wurde, wird lt. Städtischer Abfallsatzung rückwirkend zum jeweiligen Berechnungszeitraum eine Grundveranlagung zu den Abfallgebühren durchgeführt (Grundbetrag und Leistungsbetrag in Höhe des Behältervolumens, das unter Berücksichtigung des Mindestvolumens von 15 l pro Woche und Nutzer zugrunde zu legen ist).
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