Anschluss- und Benutzungszwang zur Abfallentsorgung

Höhe der Gebühren ab 1.01.2012

Auf Grundlage der Satzung der Stadt Pforzheim über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2011 sind alle Nutzer von Wohnungen, Wohnungsteilen, Werkstätten, Gaststätten und Hotelbetrieben, Läden, Geschäften, Büros, Geschäftsstellen, Filialen, Fabrik- und Lagerräumen sowie Gebäuden und Gebäudeteilen verpflichtet, sich an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, d.h. sie benötigen für die Restabfallentsorgung ein Abfallgefäß mit einer gültigen Leerungsmarke.

Die Grundgebühr pro Anschlussnehmer beträgt 79,00 €


Müllbehältersystem 35-Liter bis 240 Liter:   
                                                                                Leistungsbetrag
                                                                                pro Abfallgefäß
14-tägliche Leerung (grüne Müllmarke)
für jedes 35 l Gefäß                                                      65,00 €
für jedes 60 l Gefäß                                                      89,00 €
für jedes 120 l Gefäß                                                  143,00 €
für jedes 240 l Gefäß                                                  260,00 €

wöchentliche Leerung (rote Müllmarke)
für jedes  35 l Gefäß                                                   124,00 €
für jedes  60 l Gefäß                                                   171,00 €
für jedes 120 l Gefäß                                                  268,00 €
für jedes 240 l Gefäß                                                  496,00 €

Behälterausstattung mit Schwerkraftschloss  20,00 € pro Stück als einmalige Gebühr

Müllgroßbehälter-System:
                                                                                    Leistungsbetrag
                                                                                    pro Abfallgefäß
 
für jedes 1,1 m³ Gefäß    mit 1 x wöchentlicher Leerung      1.771,00 €
für jedes 1,1 m³ Gefäß    mit 2 x wöchentlicher Leerung      3.648,00 €


Bioabfallbehälter:

   60 l  Gefäß mit       1x  wöchentlicher Leerung          35,00 €
 120 l  Gefäß mit       1x  wöchentlicher Leerung          70,00 €
 240 l  Gefäß mit       1x  wöchentlicher Leerung        138,00 €


Hinweis:
Ein Mindestvolumen von 15 l pro Woche und Nutzer darf nicht unterschritten werden!

Sofern bei einem Anwesen mit Einzelbehältern (keine Müllgemeinschaft) keine Leerungsmarke für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung abgeholt bzw. zugesandt wurde, wird lt. Städtischer Abfallsatzung rückwirkend zum jeweiligen Berechnungszeitraum eine Grundveranlagung zu den Abfallgebühren durchgeführt (Grundbetrag und Leistungsbetrag in Höhe des Behältervolumens, das unter Berücksichtigung des Mindestvolumens von 15 l pro Woche und Nutzer zugrunde zu legen ist).

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