Höhe der Gebühren (seit 01.04.2008)

Die aktuellen Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen betragen:

a)    Müllbehältersystem:

Die Veranlagung zu den Abfallgebühren erfolgt anhand der über den Bestellschein bezogenen Leerungsmarken. Sofern keine Leerungsmarke für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung abgeholt bzw. zugesandt wurde, wird unter Bezug auf § 4 Absätze 1 und 3 der städtischen Abfallsatzung rückwirkend zum jeweiligen Berechnungszeitraum eine Grundveranlagung zu den Abfallgebühren durchgeführt (Grundbetrag und Leistungsbetrag in Höhe des Behältervolumens, das unter Berücksichtigung des Mindestvolumens von 15 L pro Woche und Nutzer zugrunde zu legen ist).

Die Grundgebühr pro Anschlussnehmer beträgt 75,00 €


a) Müllbehältersystem:   
                                        Leistungsbetrag
                                        pro Abfallgefäß
mit 14-täglicher Leerung

für jedes 35 l Gefäß                      59,00 €
für jedes 60 l Gefäß                      81,00 €
für jedes 120 l Gefäß                  133,00 €
für jedes 240 l Gefäß                  243,00 €

mit wöchentlicher Leerung

für jedes  35 l Gefäß                   111,00 €
für jedes  60 l Gefäß                   156,00 €
für jedes 120 l Gefäß                  249,00 €
für jedes 240 l Gefäß                  464,00 €

Behälterausstattung mit Schwerkraftschloss  15,50 € pro Stück als einmalige Gebühr

b)    Müllgroßbehälter-System:
                                                                                    Leistungsbetrag
                                                                                    pro Abfallgefäß
 
für jedes 1,1 m³ Gefäß    mit 1 x wöchentlicher Leerung      1.863,00 €
für jedes 1,1 m³ Gefäß    mit 2 x wöchentlicher Leerung      3.780,00 €


c)    Bioabfallbehälter:

   60 l  Gefäß mit       1x  wöchentlicher Leerung          35,00 €
 120 l  Gefäß mit       1x  wöchentlicher Leerung          71,00 €
 240 l  Gefäß mit       1x  wöchentlicher Leerung        142,00 €


d)    Hinweis:
 Ein Mindestvolumen von 15 l pro Woche und Nutzer darf nicht unterschritten werden!



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