Höhe der Gebühren (seit 01.04.2008)
Die aktuellen Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen betragen:
a) Müllbehältersystem:
Die Veranlagung zu den Abfallgebühren erfolgt anhand der über den Bestellschein bezogenen Leerungsmarken. Sofern keine Leerungsmarke für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung abgeholt bzw. zugesandt wurde, wird unter Bezug auf § 4 Absätze 1 und 3 der städtischen Abfallsatzung rückwirkend zum jeweiligen Berechnungszeitraum eine Grundveranlagung zu den Abfallgebühren durchgeführt (Grundbetrag und Leistungsbetrag in Höhe des Behältervolumens, das unter Berücksichtigung des Mindestvolumens von 15 L pro Woche und Nutzer zugrunde zu legen ist).
Die Grundgebühr pro Anschlussnehmer beträgt 75,00 €
a) Müllbehältersystem:
Leistungsbetrag
pro Abfallgefäß
mit 14-täglicher Leerung
für jedes 35 l Gefäß 59,00 €
für jedes 60 l Gefäß 81,00 €
für jedes 120 l Gefäß 133,00 €
für jedes 240 l Gefäß 243,00 €
mit wöchentlicher Leerung
für jedes 35 l Gefäß 111,00 €
für jedes 60 l Gefäß 156,00 €
für jedes 120 l Gefäß 249,00 €
für jedes 240 l Gefäß 464,00 €
Behälterausstattung mit Schwerkraftschloss 15,50 € pro Stück als einmalige Gebühr
b) Müllgroßbehälter-System:
Leistungsbetrag
pro Abfallgefäß
für jedes 1,1 m³ Gefäß mit 1 x wöchentlicher Leerung 1.863,00 €
für jedes 1,1 m³ Gefäß mit 2 x wöchentlicher Leerung 3.780,00 €
c) Bioabfallbehälter:
60 l Gefäß mit 1x wöchentlicher Leerung 35,00 €
120 l Gefäß mit 1x wöchentlicher Leerung 71,00 €
240 l Gefäß mit 1x wöchentlicher Leerung 142,00 €
d) Hinweis:
Ein Mindestvolumen von 15 l pro Woche und Nutzer darf nicht unterschritten werden!

