E_Schrott

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz- ElektroG

Dieses Gesetz regelt die Vermeidung von Abfällen und stoffliche Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Hersteller dieser Geräte sind seit März 2006 verpflichtet, sämtliche Geräte, die unter dieses Gesetz fallen, einzusammeln und entsprechend zu verwerten. Die Rückgabe und Übergabe der Elektro- und Elektronikgeräte aus Haushalten an die Hersteller erfolgt kostenlos auf dem Wertstoffhof Hohberg.

Zu diesen Geräten gehören beispielsweise:

  • Haushaltsgroßgeräte* (Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler, Herd)
  • Haushaltskleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Rasierapparate, Waage)
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (PC, Drucker, Telefon)
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher*, Videogeräte, Hi-Fi-Anlagen)
  • Beleuchtungskörper (Leuchten mit Leuchtstoffröhren, Entladungslampen, Metalldampflampen)
  • elektrisches Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (elektrische Eisenbahn, Fahrradcomputer)
  • elektrisches Werkzeug (Bohrmaschine, Nähmaschine, Lötkolben, Rasenmäher) und vieles andere mehr.

Einfach ausgedrückt:
alle Geräte durch die Strom fließt, von der Armbanduhr bis zur Tiefkühltruhe. Die Glühbirne bleibt aber Restmüll!

Fragen zur Entsorgung Ihrer Geräte beantwortet Ihnen gerne die Abfallberatung unter der Telefon-Nummer 39-13 93.


* kann auch als Sperrmüll bereit gestellt werden

 



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