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Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz
Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt.
Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.
Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautet:"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt für die Volksabstimmung am 27. November 2011 sind
- alle deutschen Staatsangehörigen, die am Abstimmungstag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre (Haupt-) Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen am Stichtag 23.10.2011 in Pforzheim erfüllt, wird automatisch in das Stimmberechtigtenverzeichnis der Stadt Pforzheim eingetragen und erhält eine Stimmbenachrichtigung.
Wer nach dem 23.10.2011 innerhalb Pforzheims umgezogen ist, bleibt im Stimmberechtigtenverzeichnis des bisherigen Wohnbezirks eingetragen.
Stimmbenachrichtigung
Die Stimmbenachrichtigung wird bis 06.11.2011 zugestellt.
Im Gegensatz zu den zurückliegenden Wahlen hat diese nun die Form eines Briefes in DinA4-Format und nicht mehr die Postkartengröße. Das Verfahren ändert sich dadurch allerdings nicht. Sie können mit dieser Stimmbenachrichtigung am 27.11.2011 in dem angegebenen Wahllokal persönlich Ihre Stimme abgeben oder mittels des im unteren Bereich aufgedruckten Antrages Briefwahl beantragen.
Auf der Rückseite der Stimmbenachrichtigung ist die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes abgedruckt, über die am 27. November 2011 entschieden wird.
Briefabstimmung
Ab sofort können Sie für die Volksabstimmung Ihre Briefabstimmunterlagen beantragen. Aus rechtlichen Gründen dürfen die Unterlagen für die Briefabstimmung erst ab Montag, 07. November 2011 ausgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Briefabstimmungsunterlagen bis spätestens Freitag, 25. November 2011, 18.00 Uhr beantragt werden können.
Zusätzliche Informationen
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Information_der_Landesregierung_zur_Volksabstimmung.pdf Information der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung am 27. November 2011 |
459 K |
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Stimmzettelmuster |
76 K |
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Wortlaut_Gesetzestext_DIN_A4.pdf Wortlaut des S 21-Kündigungsgesetzes |
17.2 K |
Online-Informationen
Innenministerium Baden-Württemberg

