Landtagswahl Baden-Württemberg
Wann wird gewählt?
- Zuletzt am 27. März 2011 von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Wahlperiode: 5 Jahre
Wer wird gewählt?
- Die Abgeordneten des Landtags
Was ist der Landtag?
Der Landtag ist das Parlament des Landes
- Sitz: Stuttgart
- Der Landtag besteht aus 120 Abgeordneten
- Aufgaben:
- Bildung der Staatsregierung
- Wahl des Ministerpräsidenten
- Gesetzgebungsrecht
- Haushaltsrecht ( Budgetrecht )
- Kontrolle der Staatsregierung
Weitere Informationen unter: www.landtag-bw.de
Wer darf wählen?
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wer kann gewählt werden?
- Die Wählbarkeit, das "passive Wahlrecht", ist die Fähigkeit, als Bewerber zur Landtagswahl aufgestellt und gewählt zu werden. Wählbar ist jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich. Die Wählbarkeit wird durch eine Bescheinigung der Gemeinde bestätigt.
- Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentsitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Deutsche Staatsangehörige,
- die am 35. Tag vor der Wahl ( "Stichtag" = 20. Februar 2011) für eine Wohnung in diesem Wahlbezirk nach den Vorschriften des Melderechts bei der Gemeinde tatsächlich gemeldet sind.
- ein Wahlberechtigter, der in mehreren Gemeinden gemeldet ist, wird am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen. Welche von mehreren Wohnungen eines Wahlberechtigten seine Hauptwohnung ist, beurteilt sich nach den Vorschriften des Melderechts.
- Sie können in das Wählerverzeichnis an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindverwaltung einsehen. Stichtag für Eintragung von Amts wegen, ist der 20. Februar 2011
Wie wird gewählt?
- Jeder Wähler hat nur 1 Stimme zu vergeben
- Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.
- Wahlberechtigte erhalten bis spätestens zum 6. März 2011 eine Wahlbenachrichtigung
- Briefwahl: Das Wahlamt schickt Ihnen auf Antrag Ihre Wahlunterlagen zu. Briefwahlunterlagen können Sie jederzeit formlos beantragen.
Weiterführende Informationen:
- Landtag Baden-Württemberg.
>>> www.landtag-bw.de - Landtagswahl 2011 Baden-Württemberg.
Ein Portal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Landtagswahl am 27. März 2011.
>>> www.landtagswahl-bw.de/
Wahlvorschläge
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Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises Nr. 42 Pforzheim hat am 01.02.2010 die Wahlvorschläge zugelassen. |
