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Europawahl

Wann wird gewählt?

  • Zuletzt am 07. Juni 2009
  • Wahlperiode: 5 Jahre

Wer wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Was ist das Europäische Parlament?

  • Parlament der Europäischen Union (EU)
  • Eine der fünf wichtigsten Institutionen der EU
  • Sitz: in Straßburg
  • Mitglieder: derzeit 736 Abgeordnete aus 27 Nationen (davon 99 deutsche Abgeordnete)
  • Aufgaben:
    Gesetzgebung (gemeinsam mit dem EU-Ministerrat) und
    Kontrolle anderer EU-Institutionen
  • weitere Informationen unter:
    http://www.europarl.de/

Welche Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer kann gewählt werden?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • (zusätzlich bei Unionsbürgern: die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben.)

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige,

  • die ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten.
  • die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können sich gemäß den dort geltenden Vorschriften in das Wählverzeichnis eintragen lassen.

Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim haben und

  • erstmals in Deutschland wählen möchten, müssen hierfür einen Antrag stellen.
  • sich bereits für die letzte Europawahl in ein deutsches Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, werden für alle zukünftigen Europawahlen automatisch wieder in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wie wird gewählt?

  • Den Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
  • Jeder Wähler hat 1 Stimme zu vergeben.
  • Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Es findet Verhältniswahl statt.
  • Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.


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