Bundestagswahl
Ergebnisse Bundestagswahl 2009
Amtliches Endergebnis Wahlkreis 279 Pforzheim.
Bundestagswahl 2009 Erststimmen (Wahlkreis 279)
Bundestagswahl 2009 Zweitstimmen (Wahlkreis 279)
Wann wird gewählt?
- Zuletzt am 27. September 2009 von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Wahlperiode: 4 Jahre
Wer wird gewählt?
- Die Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestags
Was ist der Bundestag?
- Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland
- Eines der fünf Verfassungsorgane
- Sitz: in Berlin
- Mitglieder: derzeit 612 Abgeordnete (davon 14 Überhangmandate)
- Derzeit bestehend aus 5 verschiedenen Parteien
- Aufgaben:
- Gesetzgebung (teilweise unter Mitwirkung des Bundesrats)
- Beschluss des Bundeshaushalts
- Kreationsfunktion (z.B. Wahl des Bundeskanzlers)
- Parlamentarische Kontrolle
- Öffentlichkeitsfunktion
- Weitere Informationen unter:
http://www.bundestag.de
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer kann gewählt werden?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- deren Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht durch Richterspruch aberkannt wurden.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Deutsche Staatsangehörige,
- die ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten.
Informationen finden Sie hier
Bitte beachten Sie:
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen bis spätestens 06. September 2009 gestellt worden sein!
Wie wird gewählt?
- Den Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
- Es wird unterschieden zwischen Erststimme und Zweitstimme.
- Jeder Wähler hat bei der Erst- und Zweitstimme je 1 Stimme zu vergeben.
- Es findet Verhältniswahl statt.
- Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.
