Allgemein
Alkohol-Testkäufe mit Jugendlichen


10.07.12

Die Dunkelziffer ist hoch. In Städten, in denen Testkäufe bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurden, lag die Quote der Geschäfte, in denen hochprozentiger Alkohol an Minderjährige abgegeben wurde, bei bis zu sechzig Prozent.



„Diese Quote hat uns alarmiert“ bekennt Erster Bürgermeister Heidt, verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Pforzheim.

„Mit minderjährigen Auszubildenden der Stadt werden deshalb seit Ende Mai Testkäufe durchgeführt“ ergänzt Wolfgang Raff, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung. Die Auszubildenden sind besonders geschult und in Fragen des Jugendschutzes unterwiesen. Die Jugendlichen, die die Testkäufe tätigen, sind von der neuen Aufgabe begeistert. „Wir sehen ja im eigenen Umfeld selbst, dass es manche mit dem Jugendschutz nicht so genau nehmen“ sagt die Jüngste der Azubis. Sie freut sich über die neue Aufgabe.

„Die Polizeidirektion unterstützt das Vorhaben der Stadt, da unsere Beamten täglich mit Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz oder alkoholisierten Jugendlichen in Berührung kommen“, so Burkhard Metzger, Leiter der Polizeidirektion Pforzheim. Er und seine Kollegen kennen die negativen Begleiterscheinungen des „Komasaufens“ oder des „Vorglühens“, bei dem Jugendliche sich vor dem Gang in die Disco mit Alkohol in Stimmung bringen. Er hat deshalb die Jugendsachbearbeiter des neu geschaffenen Hauses des Jugendrechts mit der Aufgabe betraut, die Testkäufe zu begleiten und eventuell festgestellte Verstöße zur Anzeige zu bringen.

Die jugendlichen Testkäufer suchen, begleitet von einem Mitarbeiter des Amts für öffentliche Ordnung und einem Polizeibeamten in Zivil, Geschäfte auf, in denen Alkohol verkauft wird. Die Jugendlichen nehmen ein hochprozentiges Getränk zur Kasse und versuchen, den Kauf abzuwickeln. „Aus ersten Erfahrungen mit Testkäufen wissen wir, dass die Mehrzahl der Verkäuferinnen und Verkäufer ausreichend geschult sind, den Ausweis zu verlangen und den Verkauf des Alkohols abzulehnen“ erläutert Raff. Zudem wird vor allem bei größeren Verkaufsketten das Personal an der Kasse per akustischem und optischem Signal darauf hingewiesen, dass branntweinhaltige Getränke erst an volljährige Personen abgegeben werden dürfen.

Allerdings achten nicht alle bei der Abwicklung an der Kasse auf diese Bestimmungen oder sie berechnen das Alter bei vorgezeigtem Ausweis falsch. Deshalb kommt es immer wieder zu Verstößen. In diesem Fall wird unmittelbar im Anschluss an den Kauf sowohl mit dem Kassenpersonal als auch mit der Leitung der Filiale bzw. mit dem Inhaber ein belehrendes Gespräch geführt und auf die Wichtigkeit des Jugendschutzes hingewiesen. Festgestellte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden zur Anzeige gebracht. „Es geht uns nicht darum, die Verkäuferinnen an den Kassen vorzuführen, sondern wir möchten mit dieser Aktion den Einzelhandel hinsichtlich der Wichtigkeit des Jugendschutzes sensibilisieren“ erläutert Heidt die Überlegungen der Stadt.

Bisherige Fallzahlen:

Anzahl Testkäufe:                                            17

davon mit Verkauf:                                            8

davon Ablehnung des Verkaufs:                         9







<- Zurück zu: Pressemeldungen

Bewertung dieser Seite:
Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 4.2 von 5. 5 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.

Hier können Sie Ihren Kommentar/Anmerkung zur Seite machen:

Keine Einträge

Keine Einträge im Gästebuch gefunden.

Ins Gästebuch eintragen





bookmark at mister wongpublish in twitterbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at google.combookmark at facebook.combookmark at stumbleupon.com
nach oben
Bürgerservice:
Anliegen
Lebenslagen
Organisationsstruktur
Top15
Suche starten
Vernetzung
 facebook
 google plus
 twitter
 rss-feed

Vorschaubild

Weitere Informationen
  Lokale Medien
  Ansprechpartner Öffentlichkeitsarbeit
  Kontakt Pressestelle