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Innovationsgutscheine für Unternehmen der Kreativwirtschaft


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Foto: Eberhard Franke

16.07.10

Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.



Seit 2008 bietet das Land Baden-Württemberg Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen an. Gefördert wird die Inanspruchnahme von F&E-Dienstleistungen (Forschung und Entwicklung) im Rahmen von Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen. Dazu zählen beispielsweise auch Grafik- und Designdienstleistungen.

Mirko Schwerdtfeger, Leiter des Geschäftsbereichs Kreativwirtschaft beim Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP) begrüßt diese Fördermaßnahme sehr: „Für Unternehmen der Kreativwirtschaft ist der Innovationsgutschein im doppelten Sinne eine gute Sache: Einerseits sollten Kreative sich als Unternehmer um die Förderung eines Projekts mit dem Innovationsgutschein bewerben. Andererseits können angebotene Dienstleistungen mit Hilfe des Innovationsgutscheins vergütet und so Aufträge realisiert werden, die ohne den Gutschein nicht zustande kommen würden.“

Kleine und mittlere Unternehmen leisten es sich selten, in Forschung und Entwicklung, externe Marktanalysen oder Prototypentwicklung zu investieren. Laut der 2009 vom WSP in Kooperation mit der GEFAK durchgeführten Unternehmensbefragung seien die Themen „Aufnahme neuer Produkte und Dienstleistungen“ und „Einführung neuer Produktionsverfahren“ jedoch überdurchschnittlich wichtige Fragestellungen, mit denen sich die Pforzheimer Unternehmen beschäftigten, erläutert Reiner Müller, Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung des WSP.

Genau hier setzt der Innovationsgutschein an und möchte dafür Anschubfinanzierungen bereitstellen: Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbes­serung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Haupt­sitz in Baden-Württemberg haben. Ferner Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Innovationsgutscheine gibt es zu 2.500 und 5.000 Euro und sie sind sogar kombinierbar.

Weitere Informationen sowie die Antragsformlulare sind unter www.innovationsgutscheine.de zu finden. Darüber hinaus lädt die MFG Baden-Württemberg, Innovationsagentur des Landes für IT und Medien, zu der Informationsveranstaltung „Innovationsgutscheine: Einsatzmöglichkeiten in der IT- und Kreativbranche“ am 28. September 2010 ein. Weitere Informationen dazu unter www.mfg-innovation.de. Der WSP wird regelmäßig über das Thema in seinem Newsletter informieren (Registrierung über www.wsp-aktuell.de).

Über den WSP:

Der Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim gestaltet und begleitet aktiv den wirtschaftlichen Entwicklungsprozess der Stadt. Er ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für die städtische Wirtschafts- und Technologieförderung, für das Stadtmarketing mit den Bereichen Tourismus-, City- und Standortmarketing, für die Kreativwirtschaft sowie für die Kommunale Statistik verantwortlich zeichnet. Aufgrund seines breiten Aufgabenspektrums ist der WSP einer der größten Betriebe seiner Art in Baden-Württemberg.

Ansprechpartner:

Mirko Schwerdtfeger, Leiter Geschäftsbereich Kreativwirtschaft (Tel. 07231 39-3730, Mail: mirko.schwerdtfeger@ws-pforzheim.de) und Reiner Müller, Leiter Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung (Tel. 07231 39-1698, Mail: reiner.mueller@ws-pforzheim.de).







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