Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir keine Entscheidungen mehr treffen können. Bedenken Sie, dass auch Ehepartner, Eltern und Kinder eine Vollmacht benötigen, um für volljährige Angehörige etwas verbindlich regeln zu dürfen. Sie können schon heute dafür sorgen, dass in einem solchen Fall eine oder mehrere Person(en) Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie durchsetzen kann / können. Wir haben für Sie Formularsätze einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung entworfen, die sie über das Internet abrufen können.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Pforzheim. Bei komplizierten Regelungen oder wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder einen Notar zu wenden. Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung. Die Herausgeberin dieser Formularsätze übernimmt keine Haftung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Formular Vorsorgervollmacht
Formular Betreuungsverfügung

Unterschriftsbeglaubigung auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Gegen eine Gebühr von 10 Euro kann die Betreuungsbehörde die Unterschrift des Vollmachtgebers auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen.

Ihre Betreuungsbehörde



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