Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorgeleistungen erhalten Personen, die vom Versorgungsamt als Kriegshinterbliebene bzw. Kriegsbeschädigte anerkannt sind. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (KOF) umfassen sämtliche Leistungen der Sozialhilfe und werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

Antragsformulare erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.



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