Heimhilfe

Soweit eigene Einkünfte bzw. Vermögen und das Pflegegeld der Pflegekassen für die Pflege im Heim nicht ausreichen, können Sie beim Jugend- und Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen. Bei Pflegeheimunterbringung ist vorrangig ein Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen und -falls nicht bereits vorhanden- die Zuerkennung einer Pflegestufe bei der Pflegekasse zu stellen.

Antragsformulare erhalten Sie direkt beim Jugend- und Sozialamt.



Bookmark bei mister wongBookmark bei del.icio.usBookmark bei digg.comBookmark bei twitter.netBookmark bei linksilo.comBookmark bei studivz.netBookmark bei myspace.comBookmark bei google.comBookmark bei stumbleupon.com
nach oben
Bürgerservice:
Anliegen
Lebenslagen
Organisationsstruktur
Top15
Suche starten
Weitere Informationen
  Finanzielle Hilfe
  Beratung und Unterstützung haupt- und ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter
  Vorsorgevollmacht und Betreuuns
 
navigation footer print