Herzlich Willkommen zu unserer Seite "Senioren"
Ältere Menschen bedürfen zunehmend der Unterstützung bei den Bedürfnissen des Lebens, insbesondere wenn sie alleinstehend geworden sind. Zu wesentlichen Bereichen beraten wir Sie gerne. Bei finanziellen Fragen kann die Notwendigkeit der Abhängigkeit von Sozialhilfe auftauchen; auch hierzu berät Sie gerne das Jugend- und Sozialamt (ehem. Amt für soziale Sicherung und Integration).
Für Fragen und Anregungen sind wir unkompliziert per E-Mail erreichbar
Seniorenratgeber
Eine ausführliche Beratung erhalten Sie durch unseren Seniorenratgeber, der detaillierte Informationen über Einrichtungen und Hilfsangebote für ältere Menschen im Raum Pforzheim bietet. Er dient als Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige in Pforzheim.
Seniorenratgeber zum Herunterladen
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Pflegestützpunkt
Im Pflegestützpunkt erhalten Sie kostenlose, unabhängige Auskunft und Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit. Der Pflegestützpunkt ist für pflegebedürftige Menschen jeden Alters zuständig.
Den Informationsflyer können Sie hier herunterladen.
Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz können Personen beantragen, die als Verfolgte von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die Prüfung, ob Ausgleichsleistungen zustehen, erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.
Heimhilfe
Soweit eigene Einkünfte bzw. Vermögen und das Pflegegeld der Pflegekassen für die Pflege im Heim nicht ausreichen, können Sie beim Jugend- und Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen. Bei Pflegeheimunterbringung ist vorrangig ein Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen und -falls nicht bereits vorhanden- die Zuerkennung einer Pflegestufe bei der Pflegekasse zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie direkt beim Jugend- und Sozialamt.
Kriegsopferfürsorge
Kriegsopferfürsorgeleistungen erhalten Personen, die vom Versorgungsamt als Kriegshinterbliebene bzw. Kriegsbeschädigte anerkannt sind. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (KOF) umfassen sämtliche Leistungen der Sozialhilfe und werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.
Antragsformulare erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.


