Was heißt Bereitschaftspflege?

Bereitschaftspflege bedeutet, dass ein Kind in einer Krisensituation ad hoc, vorübergehend für einige Tage oder Wochen in einer Pflegefamilie aufgenommen wird. Der Verbleib des Kindes ist begrenzt auf die Zeit bis zur Klärung, wo es danach leben kann.
Die Kontakte zu den leiblichen Eltern oder bisherigen Bezugspersonen bleiben bestehen. Die Ausgestaltung und Häufigkeit werden mit den Beteiligten abgesprochen und finden zum Erhalt der bestehenden Beziehungen i. d. R. häufiger statt als in einer Vollzeitpflegefamilie.
Auch die bisherigen Bezüge wie Kindergarten und Schule bleiben in dieser Klärungsphase erhalten.

Rechtlich ist die Bereitschaftspflege in den  §§ 20 (Versorgung in Notsituationen), 33 (Vollzeitpflege) und 42 SGB VIII (Inobhutnahme) begründet.


Was sollten Eltern wissen?

Eltern, deren Kind in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht ist, wird verdeutlicht, dass es sich hier nur um eine Übergangssituation bis zur Klärung der Situation und des weiteren Verbleibes des Kindes handelt. Sie können in Ruhe mit dem Jugendamt besprechen, ob und unter welchen Bedingungen das Kind wieder nach Hause kann oder ob eine andere Lösung sinnvoller ist.
Manchmal wird die Bereitschaftspflegefamilie auch in Anspruch genommen, wenn akute Notsituationen wie ein Krankenhausaufenthalt der Eltern schnelles Handeln notwendig macht, weil das Kind ansonsten nicht versorgt wäre.


Wie wird eine Familie Bereitschaftspflegefamilie?

In der Bereitschaftspflege gelten dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen und Vorbereitungen wie in der Vollzeitpflege (s. Wie wird eine Familie Pflegefamilie?). Willkommen sind Personen/ Paare mit Erfahrung in Tages-/ und Vollzeitpflege und/oder mit pädagogischer Ausbildung, aber auch ältere Menschen/Paare mit viel Lebenserfahrung, welche sich engagieren möchten, Lust haben und sich vorstellen können, einem Kind in Krisen ad hoc für kurze Zeit ein Zuhause zu bieten und es zu begleiten.


Zukünftige Bereitschaftspflegefamilien sollten (neben den bei Vollzeitpflege genannten Punkten)

  • die Bereitschaft haben, jederzeit ein Kind aufzunehmen zu können, es während des Aufenthaltes zu betreuen und zu begleiten, und es nach Klärung der weiteren Perspektive auch wieder „loszulassen“,
  • die Fähigkeit besitzen, einem Kind in einer Krisensituation ein geborgenes Zuhause Ruhe und Alltag vermitteln zu können,
  • bereit sein, auch häufigere Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie zu begleiten,
  • einem aufzunehmenden Kind ein eigenes Zimmer vorhalten können,
  • mobil sein (Auto oder gute Verkehrsanbindung),
  • bereit sein, an regelmäßigen Supervisionssitzungen der Bereitschaftspflegegruppe verpflichtend teilzunehmen und sich umfassend fort-/ weiterzubilden,
  • das Einverständnis aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder mit dieser Tätigkeit vorweisen können.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ihre Eignung vorausgesetzt können Sie zuerst eine „Probezeit“ durchlaufen, um zu überprüfen, ob diese Tätigkeit für Sie und Ihre Familie passt. In der Regel dauert es nicht lange, bis Sie wegen einer Unterbringung angefragt werden, wobei Ihre familiäre Situation mitberücksichtigt wird.

Für weitere Informationen zum Thema Bereitschaftspflege können Sie sich direkt bei Frau Käser melden:


Telefon: 07231/391789
Fax: 07231/393102
E-mail: jutta.käser@stadt-pforzheim.de

 



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