Hilfen gem. § 35 a bei Legasthenie und Dyskalkulie

Legasthenie und Dyskalkulie sind medizinisch definierte Störungen schulischer Fertigkeiten. Nicht jedes Kind, welches in der Schule Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechnen hat eine solche Teilleistungsstörung und benötigt eine gezielte heilpädagogische Behandlung. In den meisten Fällen können schulische Fördermaßnahmen ihrem Kind helfen, vorhandene Lücken zu schließen. Wenden Sie sich deshalb auf jeden Fall zuerst an den/die Klassenlehrer/in oder den/die entsprechende/n Fachlehrer/in, wenn Sie feststellen, dass sich Ihr Kind beim Lesen, Schreiben oder Rechnen schwer tut.

Manche Kinder jedoch leiden sehr unter ihrem scheinbaren Defizit. Dies kann soweit gehen, dass sie Verhaltensstörungen, Schulangst etc. entwickeln. Dies kann soweit gehen, dass sie in Ihrer weiteren Entwicklung ernsthaft gefährdet sind.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten für eine außerschulische Legasthenietherapie beim Jugendamt zu beantragen. Dazu ist auf jeden Fall die ärztliche Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder des Kinderzentrums Maulbronn notwendig.

Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Sozialen Dienst beim Jugend und Sozialamt.


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