Hilfe zur Erziehung

Personensorgeberechtigte Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung für ihr Kind. Hilfe zur Erziehung kann in unterschiedlicher Form gewährt werden. Eine gute Übersicht über die Ausgestaltungsmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen sie hier.

In allen Fragen wenden Sie sich bitte an den Sozialen Dienst beim Jugend- und Sozialamt.


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