Ziele und Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe im kommunalen Bereich darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot beachtet und umgesetzt wird. Als zentraler Verfassungsauftrag ist die aktive Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbindlich verankert.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Grundgesetz Artikel 3, Abs.2
Gleiche Chancen, gleiche Behandlung und reale gesellschaftliche Gleichstellung gehören zu den Grundrechten aller Bürgerinnen.
Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte decke ich bestehende Gleichstellungsdefizite und Benachteiligungen von Frauen auf und initiiere Veränderungen. Dabei bin ich sowohl Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin der Bürgerinnen als auch der städtischen Beschäftigten.
Darüber hinaus beinhaltet mein Aufgabengebiet:
- Information, Beratung und Unterstützung
- Öffentlichkeitsarbeit und öffentliche Veranstaltungen
- Kontakte zu Frauenorganisationen und anderen relevanten Gruppen
- Vernetzung und Kooperation
- Begleitung des städtischen Gleichberechtigungsplans
Gender Mainstreaming - die neue Gleichstellungsstrategie
Als Mitglied der Europäischen Union verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland 1997 mit dem Amsterdamer Vertrag zur Anwendung des Gender Mainstreaming.
Siehe auch : european commission
Konkret müssen jetzt bei allen politischen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensverhältnisse von Frauen und Männern so berücksichtigt werden, dass bestehende Benachteiligungen abgebaut und bereits im Vorfeld vermieden werden. Auf nationaler und europäischer Ebene soll dadurch schneller und systematischer als bisher das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit erreicht werden. Klassische Frauenförderung und Gender Mainstreaming bilden zusammen eine neue erfolgversprechende Doppelstrategie.
