Stalking

Stalking wird ein eigener Straftatbestand.

Am 30.11.2006 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen beschlossen und hiermit ein klares Signal gesetzt: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht. Das neue Gesetz sieht Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu drei Jahren vor.
Die Tathandlungen reichen von Telefonterror, dem unerwünschten Übersenden von E-Mails, SMS oder Briefen, der Übermittlung nicht gewollter Geschenke, dem Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz bis hin zu tätlichen Angriffen.
Der neue Straftatbestand ermöglicht einen effektiveren Opferschutz.

 

Stalking-Gesetz tritt am 31.3.2007 in Kraft

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

 

Zivilrechtlicher Schutz

Nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann beim Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage  beantragt werden. Diese Schutzanordnung verbietet dem Stalker weitere Nachstellung oder Belästigen.

Missachtet der Stalker eine gerichtliche Anordnung, macht es sich strafbar (§ 4 GewSchG). Informieren Sie das Gericht und die Polizei.

Wichtig ist, darauf zu achten bzw. eindeutige Hinweise zu geben, dass die Betroffene die Einstweilige Anordnung bei Gericht nach dem Gewaltschutzgesetz und nicht nach dem BGB beantragt. Juristischen Beistand finden Sie über die Deutsche Anwalts-Hotline unter www.deutsche-anwaltshotline.de.

Die Kosten bei einem Zivilverfahren sind zunächst von der Antragstellerin zu bezahlen. Ist es Betroffenen nicht möglich die Kosten zu tragen, kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.

 

Was kann die Polizei tun?

  • Möglichst frühzeitig und konsequent einschreiten gegen den Täter
  • Schutzmaßnahmen, z.B. u.a. Beratung, Betreuung
  • Durchführung einer Gefahrenprognose
  • Aufsuchen des Stalker innerhalb 24 nach der Tat und eine Gefährdenansprache durchführen

 

Verhaltensempfehlungen für Opfer

  • Keine Reaktion auf Handlungen des Stalkers (ignorieren)
  • Dokumentation aller Stalkinghandlungen
  • Information an Verwandte, Freunde, Nachbarn
  • Keine Annahme von Geschenken und Warensendungen
  • Fangschaltung oder geheime Rufnummer beantragen
  • Ggf. Einholung eines ärztlichen Attests (physische und psychische Schäden

 

  

Hilfen und weiterführunde Informationen

 

 

Freie Mobbing- und Stalking-Beratungsstelle Karlsruhe

unabhängig, überkonfessionell, überregional
Geschäftsstelle:
Eppinger Straße 52
76131 Karlsruhe
Tel. + Fax: 0721 - 61 61 05
Angebote:
Psychosoziale Einzel- und Paarberatung, Seminare, Mediation, Vorträge, Vermittlung von Psychotherapeuten und Fachanwälten für Arbeitsrecht; SHG für Mobbing- und Stalking-Opfer

 

Hilfe und Beratung bei Stalking in Pforzheim und dem Enzkreis

www.polizei-beratung.de, Link Mediathek

www.stalkingforschung.de

www.stalkingforum.de

www.liebeswahn.de

www.bmj.de

www.weisser-ring.de

 

 



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