Häusliche Gewalt

Plakat HG

Häusliche Gewalt umfasst Gewalttaten, die innerhalb der eigenen vier Wände verübt werden. Auch wenn die Privatsphäre der Wohnung grundsätzlich geschützt ist, handelt es sich nicht um einen rechtsfreien Raum. Seelische und körperliche Gewalt in der Erziehung der Kinder sind ebenso verboten wie in der Ehe oder einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein.

Polizeinotruf: 110
Wenn sofort gehandelt werden muss rufen Sie die Polizei. Die Polizei in Pforzheim ist für solche Einsätze gut ausgebildet. Sie wird Sie getrennt vom Gewalttäter befragen und alles tun, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Als Nachbarn sind Ihre Aussagen besonders wichtig, um auch strafrechtlich besser gegen den Täter vorgehen zu können.

Platzverweis
Wenn Sie schwer und/oder wiederholt verletzt wurden, der Täter Ihnen droht und die Gefahr einer weiteren Gewaltanwendung besteht, kann die Polizei einen Platzverweis aussprechen. Der Täter muss dann sofort die Wohnung verlassen und auch den Hausschlüssel abgeben. Das Amt für öffentliche Ordnung entscheidet nach Rücksprache mit Ihnen, wie lange der Platzverweis notwendig ist. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um sich beraten zu lassen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, z.B. sich vom Gericht die Wohnung zuweisen lassen. Auch wenn die Polizei nicht bei Ihnen zu Hause war, können Sie direkt beim Amt für öffentliche Ordnung einen Platzverweis erwirken.

 

Amt für öffentliche Ordnung

Tel.: 0 72 31 / 39 25 46 


Erstberatung vor und nach einem Wohnungsverweis

Fachstelle gegen häusliche Gewalt des Diakonischen Werkes

Beratung und Unterstützung für Betroffene, aber auch für Freundin, Kollege, Nachbar oder Familienmitglieder, Tel. 07231 / 37 87 31

 

Flyer Häusliche Gewalt und Platzverweis

  

Weiterführende Links: 

Unterschriftenaktion von TERRE DES FEMMES zum Sorge und Umgangsrecht

Die Zusammenlegung der vormals getrennten familien- und zivilgerichtlichen Zuständigkeiten, die Beschleunigung von Sorge- und Umgangsentscheidungen, der derzeitigen FGG-Reform der deutschen Bundesregierung sind grundsätzlich zu begrüßen. In Fällen von Häuslicher Gewalt bergen sie jedoch massive Gefahren für betroffene Frauen und Kinder.

TERRE DES FEMMES setzt sich in ihrem Namen dafür ein, dass eine Änderung der Gesetzeslage vom Gesetzgeber erfolgt, welche die Betroffenen Häuslicher Gewalt besonders berücksichtigt. Häusliche Gewalt soll als Indikator dafür dienen, dass Väter ihre Erziehungsberechtigung (wenigstens vorerst) verwirkt haben. Die bestehenden Gesetze sollen die Betroffenen nicht erneut zu Opfern machen, sondern zu ihren Gunsten und ihrer Sicherheit interpretiert werden.

TERRE DES FEMMES hat dazu eine Unterschriftenaktion gestartet. Hierzu bitten wir Sie ganz herzlich die angehängte Unterschriftenliste zu unterschreiben.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich FreundInnen und Bekannte von Ihnen an dieser Unterschriftenaktion beteiligen.

Die Petition kann ebenfalls von unserer Homepage

 

Bitte senden Sie die unterschriebenen Listen an die auf der Liste angeführte Adresse.

Die Listen werden im Frühjahr dem Justizministerium übergeben.

www.frauenrechte.de herunter geladen werden.

 

weitere Broschüren

Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt

eine Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familien und Senorien Baden-Württemberg mit Informationen zum Wohnungsverweisverfahren in Fällen häuslicher Gewalt. Darüber hinaus enthält die Broschüre auch Tipps und Antworten zu den häufig gestelltesten Fragen sowie ein Kapitel zur Rechtsgrundlage.

Broschüre in russisch
Broschüre in türkisch

 

Tatort Familie - Wege aus der Gewalt

Eine Broschüre der Bundsregierung über die Rechte von Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Sie ist in deutsch, arabisch, englisch, russisch serbokroatisch und türkisch erhältlich. 

 



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