Gewaltschutzgesetz

Seit 2002 gibt es erstmals ein Gewaltschutzgesetz, das insbesondere zur besseren Bekämpfung häuslicher Gewalt geschaffen wurde. Der Grundsatz „Wer schlägt muss die gemeinsame Wohnung  verlassen!“ ist hier rechtlich verankert. Ein Wohnungsverweis kann in der aktuellen Situation sofort von der Polizei verfügt werden. Eine Wohnungsüberlassung auf Dauer muss dagegen beim Familiengericht beantragt werden. Das geht auch im Eilverfahren.

 

Es empfiehlt sich die Fachstelle gegen häusliche Gewalt, Tel. 07231 - 37 87 31, e-Mail: fachstelle.haeuslicheGewalt@diakonie-pf.de Rate zu ziehen oder sich an eine kundige RechtsanwältIn zu wenden.

 

Die Möglichkeit Schutz in einem Frauenhaus zu suchen besteht weiterhin. Vor allem, wenn absehbar ist, dass sich der Wohnungsverwiesene nicht an die Verfügung hält und damit die Sicherheit der Betroffenen gefährdet ist.   

 

weitere Links

www.gewalt-los.de
Beratung und Information für Frauen und Mädchen

 

Broschüren und Downloads

"Stark gegen häusliche Gewalt" - Justizministerium informiert mit neuer Broschüre über zivilrechtliche Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetzt

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt - Informationen zum Gewaltschutzgesetz
Broschüre als pfd-Datei



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